Die Grenze der Vorsorge
Diese Seite räumt mit einer Erwartung auf, die niemand offen ausspricht und viele trotzdem haben: dass ein sorgfältig gezüchteter Hund nie krank wird. Das ist nicht so — und wer etwas anderes verspricht, verspricht etwas, das er nicht halten kann.
In der Humanmedizin erwartet niemand, dass Vorsorge jede Krankheit verhindert. Bei Hunden erwarten es viele.
Sie schließt aus, was sich ausschließen lässt. Ein Gentest zeigt, ob ein Elterntier eine bestimmte Erbkrankheit weitergeben kann. Eine Untersuchung zeigt, ob ein Gelenk, ein Auge, ein Herz zum Zeitpunkt der Untersuchung in Ordnung war. Eine Verpaarungsregel verhindert, dass zwei Anlagen zusammentreffen, die einzeln harmlos sind.
Jede dieser Prüfungen nimmt etwas aus der Rechnung heraus. Zusammen nehmen sie sehr viel heraus. Aber sie nehmen es aus einer Rechnung, die nicht auf null geht.
Was übrig bleibt: neu entstandene Veränderungen im Erbgut, Umwelteinflüsse, Unfälle, Krankheiten, die mit Zucht nichts zu tun haben — und Anlagen, für die es schlicht noch keinen Test gibt.
Man kann das Risiko drücken, und zwar erheblich. Man kann es nicht auflösen. Wer behauptet, er könne es, hat entweder nicht genau geprüft oder sagt nicht die Wahrheit.
Was Vorsorge herausnimmt Was bleibt
Die Darstellung ist ein Bild, keine Statistik — über die Größe des verbleibenden Anteils liegen uns keine Zahlen vor, und wir erfinden keine. Der Punkt ist allein: Es bleibt etwas, und das ist normal.
Aus einer Verpaarung kommen Welpen, die sich in Größe, Fell, Wesen und Gesundheit unterscheiden. Sie erhalten nicht dieselbe Mischung — jeder bekommt seine eigene.
Deshalb kann es geschehen, dass von acht Welpen sieben ein Leben lang unauffällig bleiben und einer nicht. Das ist kein Beweis dafür, dass etwas falsch gemacht wurde. Es ist der Grund, warum überhaupt geprüft wird.
„… und treten dennoch bei derart gezüchteten Tieren Qualzuchtsymptome auf, so liegt kein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Z 1 vor, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Vorgaben des Programmes und der Kommission eingehalten wurden." § 22b Abs. 6 Tierschutzgesetz
Der Gesetzgeber verlangt also keine Perfektion. Er verlangt, dass die Vorgaben eingehalten wurden — und dass sich das nachweisen lässt. Damit ist im Gesetz selbst anerkannt, was jede Züchterin und jeder Züchter aus der Praxis kennt: Sorgfalt senkt das Risiko, sie garantiert nichts.
Weil es die Frage verschiebt. Sie können nicht herausfinden, ob Ihr Hund gesund bleibt — das kann niemand. Sie können herausfinden, ob vorher alles Zumutbare getan wurde.
Das ist keine Ersatzfrage, sondern die einzige, die sich überhaupt beantworten lässt. Und sie lässt sich beantworten: Untersuchungen sind entweder durchgeführt und festgehalten worden oder nicht.
Das gilt für den, der geprüft hat. Für niemanden sonst. Wer keine Untersuchungen vorlegen kann, beruft sich nicht auf den Zufall, sondern verbirgt sich hinter ihm — und genau diesen Unterschied macht das Gesetz auch: Die Entlastung greift nur mit Nachweis.
Es bringt drei Dinge: Es senkt die Wahrscheinlichkeit, weil das Vermeidbare vermieden wurde. Es dokumentiert, was geprüft wurde. Und es zeigt im Streitfall, dass geprüft wurde — für beide Seiten.
ZEUS ist ein Qualzucht-Präventionsprogramm für Züchterinnen und Züchter. Zuerst werden die Elterntiere untersucht und erhalten — jedes für sich — ihre Zuchttauglichkeit. Dann wird geprüft, ob diese beiden Tiere miteinander verpaart werden dürfen. Erst wenn beides zusammenpasst, bekommt der Welpe sein Qualzuchtpräventionszertifikat.
Das Zertifikat verspricht keinen gesunden Hund. Es belegt, was vorher geprüft wurde — und zwar so, dass Sie es selbst nachsehen können. Zu jedem Zertifikat gehört ein Prüfcode, den Sie auf der ZEUS-Website eintippen. Für Sie kostenlos.
Sicherheit gibt es nicht. Gewissheit darüber, was getan wurde, schon.
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